Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen - wie zuvor auch den AHP - ist der GdB bei Narkolepsie im Allgemeinen mit 50 bis 80 festzusetzen. Begutachtungsliteratur kann den dort vorgegebenen Rahmen ausfüllen und konkretisieren. Weicht sie von den Vorgaben ab und erstellt eigene Bewertungssysteme, ist sie als Grundlage behördlicher oder gerichtlicher Feststellungen nicht geeignet.
SG Nordhausen 25. Kammer
  17.06.2015 
  S 25 SB 1489/14